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Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Yachten, offene Motorboote, Schaluppen, Segelboote und Kanus

Version 19-01-2017

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vermietungsaktivitäten, Motoryachten, offene Motorboote, Schaluppen, Segelboote und Kanus von Watersportbedrijf Huninga’s BV, die unter dem Firmennamen Huninga’s Watersport, Jachthaven Midwolda, Bootverhuur Blauwestad und Zeilschool Blauwestad getätigt werden. Falls die allgemeinen Mietbedingungen nicht eingehalten werden können, entscheidet Watersportbedrijf Huninga’s B.V. ob eine Vermietung stattfindet oder storniert werden muss. Sinn und Zweck der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, Klarheit über die Rechte und Pflichten des Vermieters und des Mieters zu schaffen.

Begriffserklärung:

  1. Der Vermieter ist Watersportbedrijf Huninga’s BV.
  2. Der Mieter ist eine Person oder Organisation, die ein oder mehrere Boote bei dem Vermieter mietet.
  3. Mit Mietboot bezeichnen wir das Boot, das der Mieter anmietet.
  4. Mit Fahrgebiet bezeichnen wir das Gebiet, das der Mieter mit dem Mietboot befahren darf.

Artikel 1. Mindestalter, Fachqualitäten und Schwimmwesten

  1. Der Vermieter hantiert ein Mindestalter für Mieter und Bootsführer von 18 Jahren. Ein Altersnachweis ist verpflichtend.
  2. Abweichend vom Artikel 1.1 gilt für Motoryachten ein Mindestalter von 21 Jahren.
  3. Der Mieter muss über ausreichende Fachqualitäten verfügen. Zum Mieten eines Segelbootes ist ausreichende Segelerfahrung erforderlich. Der Vermieter hat das Recht potenzielle Mieter aufgrund dieses Artikels zu weigern.
  4. Auf Wunsch des Mieters stellt der Vermieter ausreichend Schwimmwesten für alle Passagiere zur Verfügung. Der Vermieter empfiehlt, dass alle an Bord befindliche Personen eine Schwimmweste tragen sollten. In einem Kanu oder Kajak ist das Tragen einer Schwimmweste Pflicht.

Artikel 2. Reservierung, Zahlung und Annullierung

  1. Der Mieter hat die Möglichkeit Boote beim Vermieter zu reservieren. Die Reservierung ist definitiv, sobald der Mieter per E-Mail eine Bestätigung erhält.
  2. Der Mieter zahlt die Miete vor Beginn der Mietzeit bar oder per EC-Karte.
  3. Für Motoryachten gilt, dass der Mietpreis mindestens 14 Tage vor der vereinbarten Mietzeit auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.
  4. Bei offenen Motorbooten und Schaluppen ist der Mietpreis inklusive Kraftstoff.
  5. Bei Motoryachten ist die Miete exklusiv Kraftstoff, Gas und eventueller Reinigungskosten.
  6. Wird das Boot später, als zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin, zurückgegeben kann der Vermieter eine proportionale Gebühr erheben, sowie auch eventuell entstandene Folgekosten dem Mieter in Rechnung stellen.
  7. Stornierung ist bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit kostenfrei möglich. Bis zu 7 Tagen vor Beginn der Mietzeit fallen Annullierungskosten von 50% des vereinbarten Mietpreises an. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 7 Tage vor Beginn der Mietzeit beträgt die Stornogebühr 100% der Miete.
  8. Bei offenen Motorbooten, Schaluppen, Segelbooten und Kanus ist die Stornierung insofern kostenfrei möglich, wenn der Mietvertrag auf ein anderes Datum im selben Kalenderjahr verschoben wird.
  9. Der Vermieter darf wegen (extremer) Witterungsbedingungen auch noch kurzfristig die Reservierung annullieren. Der Vermieter wird in diesem Fall vor Beginn der Mietzeit mit dem Mieter Kontakt aufnehmen. Hierbei geht man von höherer Gewalt aus. Annullierungskosten werden nicht in Rechnung gestellt.

Artikel 3. Bootfahren, Verhaltensregeln und Fahrgebiet

  1. Der Mieter wird als guter Skipper gebeten, das Boot und die Ausrüstung pfleglich zu behandeln, und ausschließlich gemäß der Bestimmungen zu nutzen.
  2. Der Vermieter händigt dem Mieter eine Karte des zulässigen Fahrgebietes aus. Will der Mieter das Fahrgebiet abändern, muss er vor Abschluss der Mietzeit die Zustimmung des Vermieters erfragen.
  3. Es ist nicht erlaubt auf der Ems, dem Dollart oder dem Wattenmeer zu fahren.
  4. Es ist nicht erlaubt, bei einer (vorausgesagten) Windstärke von 7 (Beaufort) oder mehr, mit einem Mietboot auszulaufen.
  5. Der Mieter hat sich jederzeit an die maximal erlaubte Anzahl der Passagiere, die sich auf dem jeweiligen Mietboot aufhalten dürfen, zu halten.
  6. Der Mieter hat sich zu allen Zeiten an das geltende Recht der niederländischen Binnenschifffahrtspolizeiverordnung (Binnenvaart Politie Reglement) und dem maximalen Schnellheitslimit im Fahrgebiet zu halten.
  7. Der Mieter muss sich zu allen Zeiten an die Vorschriften des Vermieters in Bezug auf Brücken, Durchfahrten und anderer Hindernisse im Fahrgebiet halten.
  8. Der Mieter muss sicherstellen, dass der Skipper, des gemieteten Bootes nicht unter dem Einfluss von Alkohol und / oder Beruhigungsmittel steht.
  9. Der Mieter hat das Mietboot nach Ablauf der Mietzeit, ordentlich und sauber an den Vermieter zu übergeben.
  10. Haustiere sind an Bord nicht erlaubt.
  11. Für Motoryachten gilt, falls das Mietboot nach den Regeln des Vermieters gereinigt werden muss, der Vermieter dem Mieter eine Reinigungsgebühr von 60,- Euro in Rechnung stellt. Diese Endreinigungskosten werden mit der bereits geleisteten Kaution verrechnet.

Artikel 4. Kaution, Schäden und Haftung

  1. Der Vermieter steht dafür gerade, dass das Boot vor Beginn der Mietzeit sauber und seetüchtig ist.
  2. Der Vermieter sorgt für eine angemessene Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Mietbootes.
  3. Der Mieter hat bei einem Schaden oder bei Verlust des Mietbootes, oder bei Schäden, die der Mieter Dritten zufügt eine Selbstbeteiligung von 250,- Euro. Bei der Verursachung eines Schadens muss der Mieter die Selbstbeteiligung unverzüglich bar oder per EC-Karte an den Vermieter zahlen.
  4. Ungeachtet des Artikels 4.3 gilt für Motoryachten eine Selbstbeteiligung von 500,- Euro. Dieser Betrag muss als Kaution vor Beginn der Mietzeit per EC-Karte an den Vermieter bezahlt sein. Im Falle eines Schadens wird die Selbstbeteiligung mit der Kaution verrechnet.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Verlust und/oder Schäden an dem Mietboot und/oder an Dritten unverzüglich per Telefon (0031652307528) zu melden.
  6. Bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit in / oder außerhalb des zugestandenen Fahrgebietes verursacht wurden, wird nicht nur die Selbstbeteiligung, sondern alle Kosten des Schadens dem Mieter in Rechnung gestellt.
  7. Falls bei einem Mietboot ein Warnsignal losgeht oder sichtbar ist, muss der Mieter sofort den Motor abstellen, und den Vermieter unverzüglich per Telefon (0031652307528) benachrichtigen.
  8. Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen und / oder Schaden am Privateigentum des Mieters.
  9. Es ist dem Mieter nicht erlaubt ohne die Zustimmung des Vermieters Reparaturen an dem Mietboot durchzuführen, oder durchführen zu lassen.

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